Ziele


Die IV Sozialunternehmen stellt eine Plattform dar, die der Zusammenarbeit der Dienstleistungsunternehmen im psychosozialen- und Behindertenbereich in Oberösterreich dient.
Mitglied kann jede Organisation werden, die als Behinderteneinrichtung bzw. psychosoziale Trägerorganisation nach dem Chancengleichheitsgesetz (ehemals Sozialhilfegesetz) anerkannt ist.

 

Die IV Sozialunternehmen hat sich die koordinierte Vertretung der Trägerinteressen gegenüber Politik und Verwaltung zum Ziel gesetzt und strebt Klarheit, Transparenz, Sicherheit und Stabilität von Rahmenbedingungen und Verträgen mit Finanzierungsträgern und Netzwerkpartnern an.

 

Ein weiteres Ziel der IV Sozialunternehmen stellt eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit dar, was die Aufgaben, Leistungen und Positionen der Trägerorganisationen anbelangt. Die IV Sozialunternehmen betreibt ein breit angelegtes Lobbying bei allen gesellschaftlich relevanten Gruppen und dient auch als Sprachrohr hinsichtlich sozialpolitischer Themen gegenüber Presse, Medien und Öffentlichkeit.

 

Vertreten werden die Mitgliedsorganisationen durch entscheidungsberechtigte RepräsentantInnen. Die Interessenvertretung wählt aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit der anwesenden VertreterInnen der Mitgliedsorganisationen in geheimer Abstimmung eine/n SprecherIn und zwei StellvertreterInnen jeweils für die Dauer von drei Jahren, die für die Koordination, die Umsetzung der Ziele und die Organisation der Sitzungen verantwortlich sind.

Derzeit besteht die IV Sozialunternehmen aus 31 Mitgliedsorganisationen und vertritt damit ca. 8.500 MitarbeiterInnen im psychosozialen- und Behindertenbereich.

Richtlinien


über die Zusammenarbeit als Interessenvertretung der nach dem Oö. ChG anerkannten Einrichtungen:

 

Präambel

Die Träger, die Mitglied in der IV Sozialunternehmen sind, erklären an der oben angeführten Interessenvertretung teilzunehmen, in der die Zusammenarbeit nach folgenden Richtlinien zu erfolgen hat:

 

I.

Ziele der Interessenvertretung sind

a) die koordinierte Vertretung der Trägerinteressen der nach dem Oö. ChG anerkannten Einrichtungen gegenüber Politik und Verwaltung,

b) die Erarbeitung und Positionierung der Trägerorganisationeninteressen zu sozialpolitischen Themen und Sachthemen (nach vorheriger differenzierter Bearbeitung nach Themen- und Zielgruppen),

c) das Einwirken auf Finanzierungsträger (Förder-, Subventionsgeber) zur Herstellung von Klarheit, Transparenz, Sicherheit und Stabilität bei den Rahmenbedingungen für die Trägerorganisationen (insbesondere Leistungsverträge),

d) die Wahrnehmung der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit zur Darstellung der Aufgaben, Leistungen und Positionen der Trägerorganisationen.

e) ein breit angelegtes Lobbying bei allen gesellschaftlich relevanten Gruppen.

 

II.

Die an der Interessenvertretung teilnehmenden Trägerorganisationen werden in der Interessenvertretung durch einen/e Repräsentanten/-in vertreten. Jede Organisation ist berechtigt, einen/e weiteren/e Vertreter/-in zu den Sitzungen bei zu ziehen. Die Trägerorganisationen sollen bei jeder Sitzung der Interessenvertretung vertreten sein.

 

III.

Die Interessenvertretung soll in einem Konsensverfahren zu gemeinsamen Auffassungen kommen. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen bzw. Positionierungen binden die Trägerorganisationen nur insoweit, als diese nicht den eigenen Organisationsbeschlüssen bzw. (Eigentümer)Interessen widersprechen. Sollten keine diesbezüglichen Widersprüche bestehen, verpflichten sich die Trägerorganisationsvertreter die im Konsensverfahren erreichten Auffassungen in den eigenen Beschluss fassenden Organen zu vertreten.

 

IV.

Die Zusammenarbeit in der Interessenvertretung richtet sich nach folgenden Grundsätzen:

  • Wir sind eine Interessenvertretung der Trägerorganisationen.
  • Die Interessenvertretung ist für alle der im Punkt I a) beschriebenen OÖ Trägerorganisationen offen.
  • Bewerber/-innen für eine Aufnahme nehmen mit dem/der Sprecher/-in oder einem/r Stellvertreter/-in Kontakt auf bzw. umgekehrt. Es erfolgt eine Überprüfung der Voraussetzungen zur Aufnahme laut Richtlinien. Ebenso werden statistische Erhebungen (Anzahl der MitarbeiterInnen, Anzahl der Dienstposten) durchgeführt. Im Anschluss bestätigt der/die Sprecher/-in oder ein/e Stellvertreter/-in in der nächsten Plenarsitzung, dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme gegeben sind. Ab diesem Zeitpunkt kann ein/e Vertreter/-in der neuen Mitgliedsorganisation bei Sitzungen anwesend sein. Werden Aufnahmebewerber abgewiesen, so ist dies im Plenum von dem/der Sprecher/-in oder eines/r Stellvertreters/-in bekannt zu geben und zu begründen.
  • Es gilt das Einstimmigkeitsprinzip in allen Fragen, welche die Einrichtungen zu bestimmten Handlungen bzw. Vorgangsweisen verpflichten.
  • Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Teilnehmer/-innen bei Positionierungen zu sozialpolitischen bzw. Sachthemen; ein Minderheitsvotum ist auf Verlangen der Positionierung anzufügen.
  • Die Interessenvertretung wählt aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vertreter/-innen der Mitgliedsorganisationen in geheimer Abstimmung einen/e Sprecher/-in und zwei Stellvertreter/-innen jeweils auf die Dauer von drei Jahren. Die gewählten Personen sollen sowohl aus dem Bereich der Behindertenorganisationen kommen, als auch aus dem Kreis der psychosozialen Organisationen.
  • Der/Die Sprecher/-in spricht für die Interessenvertretung, vertritt die erarbeiteten Positionierungen nach außen, lädt zu den Sitzungen ein, leitet diese und hat für die ordnungsgemäße Protokollierung des Sitzungsverlaufes zu sorgen.
  • Die handelnden Personen begegnen sich wertschätzend und pflegen einen respektvollen Umgang innerhalb und außerhalb der Interessenvertretung.

V.

Das Ausscheiden steht jeder teilnehmenden Organisation frei und erfolgt durch schriftliche Erklärung.